ALLGEMEINE AGB´S
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Biemann und Biemann GbR/ Yoga- und Bewegungsstudio Om und Company
1 Vertragsschluss
Biemann und Biemann GbR, Franziskanerstraße 38, 81669 München
1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Biemann und Biemann GbR ihren Kund*innen, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Als Kund*innen gelten all diejenigen Personen, die von der Biemann und Biemann GbR die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Kurs- und Veranstaltungsangebotes im Sinne von Punkt 2. erwerben bzw. erworben haben.
1.2 Vertragsschluss und Buchung
Verträge zwischen der Biemann und Biemann GbR und den Kund*innen kommen durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zu Stande. Die Anmeldung/Buchung zu den von der Biemann und Biemann GbR angebotenen Yoga- und Pilateskursen oder sonstigen Dienstleistungen und Veranstaltungen stellen ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB dar.
Die Anmeldung/Buchung kann per-E-Mail sowie über die Sportmarktplattformen Eversports erfolgen. Eine Anmeldung/Buchung ist auch über unsere Vertragspartner Urban Sports, Wellhub, Wellpass und Class Pass möglich. (Hier verläuft der Anmeldeprozess über die jeweilige App bzw. die Vorgaben des jeweiligen Anbieters)
Die Annahme durch die Biemann und Biemann GbR erfolgt durch den Versand einer Anmelde- bzw. Zahlungsbestätigung per E-Mail (ggf. durch Eversports, Urban Sports, Wellhub, Wellpass, Class Pass) Eine Teilnahme an gebuchten Klassen, Veranstaltungen oder anderen Dienstleistungen ist vor Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrages ausgeschlossen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2 Veranstaltungsangebot (Klassen, Kurse, Events, Specials, Workshops, Retreats, Weiter,-Fort,-und Ausbildungen)
2.1 Umfang und Durchführung des Veranstaltungsangebots
Die Biemann und Biemann GbR bietet insbesondere Yoga- und Pilatesklassen an. Zusätzlich umfasst das Angebot auch Kurse, Events, Specials, Workshops, Retreats, Weiter,-Fort,-und Ausbildungen.
Zur Durchführung des Veranstaltungsangebots unterhält die Biemann und Biemann GbR ein Studio in München (Om und Company, Ohlmüllerstraße 19, 81541 München). Das Veranstaltungsangebot wird in diesen Räumlichkeiten oder eigens hierfür angemieteten Räumlichkeiten durchgeführt.
2.2 Öffnungszeiten und Änderungen des Veranstaltungsangebotes
(a) Die Bürozeiten sowie das jeweils aktuelle Veranstaltungsangebot werden auf der Homepage der Biemann und Biemann GbR www.om-company.de veröffentlicht und laufend aktualisiert.
(b) Die Biemann und Biemann GbR behält sich ferner das Recht vor, notwendige Änderungen im Hinblick auf die Öffnungszeiten, das Kurs- und Veranstaltungsangebot sowie die Lehrer*innen bzw. Dozent*innen der jeweiligen Veranstaltungen vorzunehmen. Entsprechende Änderungen werden über die Webseite www.om-company.de und im Studio bekanntgegeben.
Dies gilt auch für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten, potenzielle Betriebsferien und ein reduziertes Kursangebot/Kursausfälle während und zwischen den gesetzlichen Feiertagen.
(c) Sollten bis 21-3 Tage (variiert je nach Veranstaltung) vor Veranstaltungsbeginn für die gebuchte Veranstaltung weniger als 3-8 Teilnehmer*innen angemeldet sein, behält sich die Biemann und Biemann GbR das Recht vor, die betroffenen Veranstaltungen nicht durchzuführen. Betroffene Kund*innen werden über die Nichtdurchführung per E-Mail informiert.
Dies gilt auch bei einer Erkrankung der jeweils eingeplanten, lehrenden Person.
In diesem Fall wird die Biemann und Biemann GbR einen Ersatztermin vorschlagen oder eine entsprechende alternative Veranstaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Bereits bezahlte Gebühren werden im Falle einer Ersatzbuchung verrechnet.
Sollte ein Ersatztermin von den betroffenen Kund*innen nicht gewünscht sein, werden die entrichteten Gebühren rückerstattet.
2.3 Teilnahme an unseren Veranstaltungen
Bei einer Teilnahmeabsicht an unseren Veranstaltungen (Klassen, Kurse, Events, Specials, Workshops, Weiter,-Fort,-und Ausbildungen) ist der Zugang ins Studio nur bis Veranstaltungsbeginn möglich. Danach besteht kein Anspruch mehr auf einen Zutritt bzw. eine Teilnahme am jeweiligen Kursangebot.
Während der laufenden Veranstaltung ist das Studio von außen nicht mehr betretbar bzw. nur teilweise von einer mitarbeitenden Person besetzt.
2.4 Probestunden, Punktekarten, Monatskarten, Einzeltickets
Die Biemann und Biemann GbR bietet zur Buchung der angebotenen, regulären Klassen (Wochenplan) Monatskarten, Punktekarten, Einzeltickets und Mitgliedschaften an, die zu einer Buchung/Teilnahme im Studio berechtigen.
(a) Eine Probestunde berechtigt zu einer einmaligen Teilnahme an einer Klasse.
(b) Punktekarten (3er Karten, 5er Karten, 10er Karten) sind von dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung für einen Zeitraum von 4 Wochen, 3 Monaten, 6 Monaten zur Buchung der in diesem Zeitraum angebotenen Yogakurse gültig.
(c) Monatskarten sind von dem Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung für einen Zeitraum von 31 Tagen zur Buchung der in diesem Zeitraum angebotenen Yogakurse gültig.
(d) Ein Einzelticket berechtigt zu einer einmaligen Teilnahme an einer Klasse.
Der Kauf einer Probestunde, Punktekarte, Monatskarte und eines Einzeltickets berechtigt nur zu einer Teilnahme an einer Klasse.
Probestunden, Punktekarten, Monatskarten und Einzeltickets sind grundsätzlich personalisiert, für jeweils eine Person gültig und nicht auf Dritte übertragbar. Es gilt eine Übertragbarkeit im Einzelfall aus besonderen Gründen (Schwangerschaft, Umzug, dauerhafte Krankheit oder Verletzungen) nach vorheriger Abstimmung mit der Biemann und Biemann GbR. Es wird von der Biemann und Biemann GbR kein Geld zurücküberwiesen.
Mit dem Kauf einer Probestunde, Punktekarte, Monatskarte oder eines Einzeltickets akzeptiert der/die Käufer*in die von der Biemann und Biemann GbR angegebene Gültigkeitsdauer. Abgelaufene Probestunden, Punktekarten und Monatskarten berechtigen nicht mehr zu einer Teilnahme an Klassen. Dies gilt auch für das Einzelticket.
2.4 Mitgliedschaften
Die Biemann und Biemann GbR bietet zur Buchung der angebotenen, regulären Klassen (Wochenplan) auch Mitgliedschaften an. Alle notwendigen Informationen teilt die Biemann und Biemann GbR vor dem Abschluss einer Mitgliedschaft über Eversports mit.
3 Preise/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
3.1 Preisliste
Teilnahmepreise und Gebühren sowie Informationen und Einzelheiten zur Buchung des Kurs- und Veranstaltungsangebotes ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des der Biemann und Biemann GbR, die über die Internetseite www.om-company.de und vor Ort im Studio verfügbar ist.
3.2 Fälligkeit der Gebühren
Sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde, sind Teilnahmepreise und Gebühren sofort mit Vertragsschluss fällig.
3.3 Bezahlung
Bei online-Buchungen über Eversports, Urban Sports, Wellhub, Wellpass oder Class Pass ist eine der hinterlegten Zahlungsmethoden zu wählen.
3.4 Rabatte und Werbeaktionen
Rabatte, Werbeaktionen oder sonstige Aktionsangebote sind auf den jeweils angegebenen Geltungszeitraum beschränkt. Werbegutscheine werden nur bei Einreichung im Original anerkannt. Eine Kombination mehrerer Rabatte aus verschiedenen Werbe-oder Aktionsangeboten im Rahmen einer Buchung ist ausgeschlossen.
3.5 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder von der Gesellschaft unbestritten sind.
4 Nichtteilnahme/Kündigung
4.1 Stornierung, Abbruch, Versäumnis, Nichtteilnahme
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Stornierung, eines Abbruchs, eines Versäumnisses oder der anderweitigen Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises bzw. der Veranstaltungsgebühr oder Teilen davon ausgeschlossen ist.
Wir haben eine Stornierungsfrist von 24 Stunden bei allen Klassen (eigene Produkte, Wellhub, Wellpass und Class Pass). Bei Urban Sports sind es 12 Stunden. (Das hat der Anbieter USC festgelegt.) Alle anderen Stornierungsfristen sind bei der jeweiligen Veranstaltung hinterlegt.
4.2 Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte
Den Kunden ggf. zustehende gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
5 Haftung
5.1
Eine Schadensersatzhaftung der Biemann und Biemann GbR besteht nur, wenn der Schaden (a) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist; oder (b) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht bzw. deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf, verursacht wurde.
5.2
Im Übrigen ist eine Haftung des Einzelunternehmens auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
5.3
Haftet die Biemann und Biemann GbR gemäß Ziffer 5.1(b) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen das Einzelunternehmen bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
5.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht.
5.5
Kund*innen wird geraten, keine Sach- oder Wertgegenstände mit in dem Studio oder sonstige Veranstaltungsräume zu bringen. Die Biemann und Biemann GbR übernimmt keine Verantwortung für deren Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände.
Das Deponieren von Geld, Sach- oder Wertgegenständen in durch die Biemann und Biemann GbR zur Verfügung gestellten Spinden begründet keine Pflichten seitens der Gesellschaft in Bezug auf die jeweils eingebrachten Gegenstände.
5.6
Eine Teilnahme an dem Kurs- und Veranstaltungsangebot sollte nur bei voller Gesundheit erfolgen. Im eigenen Interesse empfiehlt die Gesellschaft ihren Kund*innen, dass diese deren Teilnahmeabsicht insbesondere bei speziellen gesundheitlichen Problemen wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, etc., vor der Teilnahme an Veranstaltungen der Gesellschaft mit einem Arzt besprechen und bei Anmeldung sowie im Falle der Teilnahme an einer Veranstaltung die lehrende Person vor Veranstaltungsbeginn auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen hinweisen.
6 Urheberrechte
6.1
Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht bzw. die ausschließlichen Nutzungsrechte sämtlicher Skripte und Veröffentlichungen bei der Biemann und Biemann GbR liegen und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt ist bzw. ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch die Gesellschaft bedarf.
6.2
Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer pauschalen Vertragsstrafe von
EUR 3.500 geahndet. Weiterreichende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
6.3
Die Kursteilnehmer*innen geben ihre Einwilligung, dass Foto- oder Filmaufnahmen, die während den Veranstaltungen gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt, in audiovisuellen- bzw. Printmedien genutzt werden dürfen.
7 Datenschutz
Der Nutzer/die Nutzerin wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin-gewiesen, dass seine/ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert und verwaltet werden.
Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer/die Nutzerin erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.
Die teilnehmende Person willigt ein, von der Biemann und Biemann GbR per E-Mail, Telefon und den Postweg über Neuigkeiten informiert zu werden. Sollte dies ausdrücklich nicht gewünscht sein, kann dies via E-Mail mitgeteilt werden.
Die Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abrechnung, der Forderungsübergabe oder des Inkassos. Ausgenommen ist ebenso die Weitergabe an Dienstleister die für die Buchung von Leistungen über Web/App oder sonstige Wege verantwortlich sind.
Ebenso diejenigen, die für den Versand von Post oder Newslettern zuständig sind.
Erforderliche Cookies oder ähnliche Tracking-Verfahren werden verwendet, um diese Produkte oder Dienstleistungen bereitzustellen.
Kund*innen haben das Recht jährlich Einsicht in alle persönlichen Daten zu verlangen, die wir über den jeweiligen Kunden erhalten oder gesammelt haben. Wir sind verpflichtet, eine Aufzeichnung der personenbezogenen Daten in einem lesbaren Format zur Verfügung zu stellen.
Kund*innen haben das Recht die Einwilligung zu widerrufen, dann werden wir die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einstellen.
Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung ist die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage, vertraglich vereinbarte Produkte oder Dienstleistungen zu liefern. Dafür ist die Biemann und Biemann GbR nicht verantwortlich.
8 Schlussbestimmungen
8.1
Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist München, außer es ist in der Ausschreibung etwas anderes klar kommuniziert.
8.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist München. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
8.3
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online- Streitbeilegung zur Verfügung. Zur Beilegung können Streitigkeiten an die Online- Schlichtungsplattform der Europäischen Kommission übermittelt werden.
Die Nutzung der Seite, die von der Europäischen Kommission verwaltet wird, ist kostenfrei. Die Plattform steht den Kunden zur Verfügung, wenn Sie einen Online-Kauf getätigt haben und innerhalb der EU ansässig sind.
8.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
EVENT UND AKADEMIE ÜBER EVERSPORTS – AGB´S
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Events und Akademie
Biemann und Biemann GbR/ Yoga- und Bewegungsstudio Om und Company
1 Vertragsschluss
Biemann und Biemann GbR, Franziskanerstraße 38, 81669 München
1.1 Vertragsschluss und Buchung über Eversports
Die meisten unserer Events, Workshops, Retreats, Weiter,-Fort,-und Ausbildungen (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt) sind über Eversports buchbar.
Mit Zusendung einer Anmeldung/Buchung über Eversports bietet die teilnehmende Person den Abschluss eines Vertrages für die jeweils gebuchte Veranstaltung.
Mit einer Eingangsbestätigung ist die teilnehmende Person an ihre Anmeldung gebunden. Mit der Anmeldung erklärt die teilnehmende Person, dass ihr gesundheitlicher Zustand einer Teilnahme an dieser Veranstaltung nichts entgegensteht und sie die gültigen Teilnahmebedingungen erfüllt.
Die Entscheidung über die minimale und maximale Teilnehmerzahl der Veranstaltung bleibt der GbR vorbehalten. Diesbezüglich sind alle bisher erwähnten Angaben unter Vorbehalt.
1.2 Vertragsschluss und Buchung via E-Mail
Die meisten unserer Events, Workshops, Retreats, Weiter,-Fort,-und Ausbildungen (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt) sind über Eversports buchbar.
Ausgewählte Veranstaltungen sind auch per E-Mail buchbar.
Mit Zusendung einer Anmeldung/Buchung über E-Mail vollzieht die teilnehmende Person den Abschluss eines Vertrages für die jeweils gebuchte Veranstaltung. Mit einer Eingangsbestätigung ist die teilnehmende Person an ihre Anmeldung gebunden. Mit der Anmeldung erklärt die teilnehmende Person, dass ihr gesundheitlicher Zustand einer Teilnahme an dieser Veranstaltung nichts entgegensteht und sie die gültigen Teilnahmebedingungen erfüllt.
Die Entscheidung über die minimale und maximale Teilnehmerzahl der Veranstaltung bleibt der GbR vorbehalten. Diesbezüglich sind alle bisher erwähnten Angaben unter Vorbehalt.
2 Leistungen
Die Veranstaltungen dauern entsprechend der Ausschreibung und finden an den ausgeschriebenen Terminen statt. Die Angaben über die Lehrinhalte der jeweiligen Veranstaltung werden nach sorgfältiger Planung und bestem Gewissen festgelegt.
Je nach Teilnehmerkonstellation können Lehrinhalte von Veranstaltung zu Veranstaltung abweichen. Erforderliche Änderungen der Lehrinhalte sind der Biemann und Biemann GbR vorbehalten. Diese Änderungen sind möglich, soweit sie den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen und das Lehrgangsziel nicht gefährden.
Zur Begleitung und Vertiefung der Lehrinhalte erhält die teilnehmende Person – ja nach Veranstaltung – ein umfangreiches Manual und ggf. elektronische Medien. Diese sind nur für den eigenen Gebrauch bestimmt und dürfen ohne Einwilligung nicht – auch nicht auszugsweise – weitergegeben, verändert, mechanisch bzw. elektronisch vervielfältigt oder einer anderen Nutzung zugeführt werden. Das Urheberrecht liegt bei der Biemann und Biemann GbR bzw. den jeweiligen Referent*innen.
Die Veranstaltungen findet in der jeweils ausgeschriebenen Räumlichkeit/Ausbildungsstätte statt. Die Biemann und Biemann GbR behält sich jedoch vor, die Ausbildungsstätte innerhalb der Stadt in einer zumutbaren Entfernung gegenüber der ausgeschriebenen Ausbildungsstätte zu verlegen. Anreise, Unterkunft und Verpflegung werden von den Teilnehmer*innen auf eigene Kosten selbst organisiert.
3 Zahlungen
Die Höhe der Veranstaltungsgebühr ist der entsprechenden Ausschreibung zu entnehmen. Die Zahlung ist bei der Buchung der Veranstaltung fällig. Eine Ratenzahlung ist nur bei unseren 200h und 300h Ausbildungen möglich.
4 Rücktritt/Kündigung der teilnehmenden Person
Die teilnehmende Person kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Kündigung bei der Biemann und Biemann GbR. Tritt die teilnehmende Person vom Vertrag zurück, gelten die von der gebuchten Veranstaltung hinterlegten Stornierungsbedingungen.
Tritt der angemeldete Teilnehmer vom Vertrag zurück, werden folgende Stornierungskosten fällig:
Bis drei Wochen vor Beginn der Fortbildung 20% der Seminarkosten. Weniger als drei Wochen vor Beginn der Fortbildung 80% der Seminarkosten. Bei Rücktritt oder Nichterscheinen, nachdem die Veranstaltung begonnen hat, wird die gesamte Gebühr fällig. Es besteht kein Anspruch auf Befreiung oder Stornierung der Gebühr bei Nichtantreten oder Abbruch der Veranstaltung, auch nicht wegen Schwangerschaft, Krankheit, beruflicher oder sonstiger privater oder familiärer Umstände.
5 Rücktritt/Kündigung durch die Biemann und Biemann GbR
Die Biemann und Biemann GbR kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten wenn:
Zu wenig Anmeldungen für die jeweilige Veranstaltung
- Kurse ab 3 Personen/ Absage möglich bis 3 Tage vor der Veranstaltung
- Events ab 5 Personen/ Absage möglich bis 3 Tage vor der Veranstaltung
- Workshops ab 3 Personen/ Absage möglich bis 3 Tage vor der Veranstaltung
- Retreats ab 5 Personen/ Absage möglich bis 7 Tage vor der Veranstaltung
- Aus,-Fort,-und Weiterbildungen ab 5 Personen/ Absage möglich bis 7 Tage vor der Veranstaltung
Fällige Zahlungen der Teilnehmer*innen nicht fristgerecht eingehen
Aus Gründen höherer Gewalt
Krankheit der lehrenden Person
6 Prüfung/Prüfungsberechtigung
Eine Prüfung ist je nach Veranstaltung zu absolvieren. Zur Teilnahme der Prüfung ist ggf. eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Alle Informationen bzgl. einer Prüfung werden in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung erwähnt.
8 Haftung/Versicherung
Die Versicherung ist Sache der teilnehmenden Person. Die Biemann und Biemann GbR haftet im Rahmen der eigenen Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung. Die Biemann und Biemann GbR haftet nicht bei Unfall, Verletzung oder Diebstahl.
9 Unwirksamkeit/Recht
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages/der Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Auslegung dieses Vertrages/ dieser Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Ansprüche zwischen der Biemann und Biemann GbR und dem/der Teilnehmer*in richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist München.